Fusionen von Krankenhäusern ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung sollen bis Ende 2030 möglich sein
Im Rahmen der Krankenhausreform sollen Krankenhäuser bis 2030 ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung fusionieren können, sofern die Landesbehörden dies befürworten, um die Ziele der Reform wie Spezialisierung und Zentralisierung zu beschleunigen.
- Politik
Im Zuge der Krankenhausreform dürfen Krankenhäuser bis Ende 2030 ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung fusionieren, sofern die zuständigen Landesbehörden den Zusammenschluss befürworten. Diese Ausnahmeregelung soll eine Zentralisierung und Spezialisierung der Kliniken fördern, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Die Krankenhausreform sieht bundeseinheitliche Strukturvorgaben in 65 Leistungsgruppen und eine Vorhaltevergütung von 60 Prozent der bisherigen Fallpauschalen vor. Eine spätere Evaluierung dieser Regelung ist vorgesehen. Ab 2031 sind weiterhin Fusionen möglich, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der wettbewerbsrechtlichen Prüfung ausgenommen sind. Zudem wurden Änderungen bei der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und der Sicherstellungsliste beschlossen, um die Krankenhauslandschaft effizienter zu gestalten…
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