Fusionskontrolle: Neue Ausnahme bei geförderten Standortkonzentrationen von Krankenhäusern
- Ökonomie
Raue Partnerschaft von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mbB
Zusammenschlüsse von Krankenhäusern unterliegen seit jeher der kartellrechtlichen Fusionskontrolle. Sie dürfen grundsätzlich erst nach Anmeldung und Freigabe durch das Bundeskartellamt vollzogen werden. Gesundheitspolitisch sind standortübergreifende Konzentrationsvorgänge zwischen Krankenhäusern jedoch erwünscht und werden aus dem Krankenhausstrukturfonds gefördert.
Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, hat der Gesetzgeber mit der 10. GWB-Novelle mit Wirkung ab dem 19. Januar 2021 eine begrenzte Bereichsausnahme in das GWB aufgenommen …
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