G-BA-Beschluss: Elektronische Verordnungen und Videosprechstunden künftig erlaubt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Krankentransport-Richtlinie angepasst und ermöglicht künftig Verordnungen von Krankentransporten auch im Rahmen von Videosprechstunden und in elektronischer Form. Voraussetzungen sind eine fundierte ärztliche Beurteilung und ein zuvor persönlicher oder per Videosprechstunde erhobener Gesundheitszustand der Patient:innen, wobei telefonische Kontakte nur ausnahmsweise anerkannt werden.

19. Dezember 2024
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Der G-BA hat am 19. September 2024 die Krankentransport-Richtlinie modernisiert, um digitale Behandlungsmöglichkeiten zu integrieren. Eine zentrale Neuerung ist die Möglichkeit, Krankentransporte im Rahmen von Videosprechstunden zu verordnen, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Voraussetzung ist, dass der Patient oder die Patientin sowie der Gesundheitszustand der behandelnden Ärztin oder dem Arzt bereits bekannt sind und die Erkrankung eine Fernverordnung nicht ausschließt.

Darüber hinaus dürfen Krankentransporte nun auch elektronisch verordnet werden, was die Prozesse weiter vereinfacht. Ausnahmsweise können Verordnungen nach telefonischem Kontakt erfolgen, wenn die Patientendaten bereits aus einer früheren persönlichen Behandlung oder Videosprechstunde vorliegen.

Formale Anpassungen wie die Streichung von § 11 sowie sprachliche Klarstellungen runden die Änderungen ab. Die überarbeitete Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und schafft eine zukunftsorientierte Grundlage für die Integration digitaler Behandlungsmöglichkeiten in den Klinikalltag…

Quelle:

g-ba.de


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