G-BA erweitert OPS-Code-Liste für Kolonkarzinom-Mindestmengen
Der G-BA hat die anrechenbaren OPS-Codes für die Mindestmengenregelung in der Kolonkarzinomchirurgie um Codes zur anterioren Rektumresektion erweitert, um Grenzfälle zwischen Kolon- und Rektumchirurgie besser zu erfassen…
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste der anrechenbaren OPS-Codes für die Mindestmengenregelung in der Kolonkarzinomchirurgie erweitert. Künftig können Kliniken auch Codes zur anterioren Rektumresektion einbeziehen. Ziel ist, onkologische Resektionen im Grenzbereich zwischen Kolon- und Rektumchirurgie vollständiger zu erfassen.
Die Mindestmenge für die planbare chirurgische Behandlung des Kolonkarzinoms hatte der G-BA im November 2024 beschlossen. Sie gilt erstmals für das Jahr 2027 und steigt stufenweise: 20 Eingriffe im Jahr 2027, 25 im Jahr 2028, 30 ab 2029.
Krankenhausträger müssen bis zum 7. August 2026 prognostizieren, ob sie die Mindestmenge voraussichtlich erfüllen werden. Die neu aufgenommenen OPS-Codes zur anterioren Rektumresektion sind bereits bei dieser ersten Prognosedarlegung anrechenbar.
Ausnahmen sind möglich. Landesbehörden können einzelnen Kliniken eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre. Voraussetzung ist die Zustimmung der Krankenkassen.
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