G-BA erweitert Zweitmeinungsverfahren: Radiologie erhält Abrechnungsberechtigung
Radiologinnen mit besonderer Expertise in endovaskulären Verfahren dürfen künftig Zweitmeinungen vor planbaren Aortenaneurysma-Operationen abgeben. Der G-BA hat damit die bisherige Beschränkung auf Fachärztinnen aus der Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Inneren Medizin und Kardiologie erweitert.
- Ökonomie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, Radiologinnen künftig als Zweitmeinende bei planbaren Aortenaneurysma-Operationen zuzulassen. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer Expertise in endovaskulären Verfahren, darunter mindestens 100 durchgeführte endovaskuläre Interventionen und 20 theoretische Fortbildungseinheiten. Der heute getroffene Beschluss erweitert das seit Oktober 2024 bestehende Zweitmeinungsverfahren, das als reguläre GKV-Leistung planbare offen-chirurgische und endovaskuläre Operationsverfahren bei thorakalen, abdominalen und thorakoabdominalen Aortenaneurysmen umfasst. Ziel dieser Änderung ist es, die Qualität und Auswahl bei der Zweitmeinung zu verbessern, insbesondere bei Eingriffen mit auffälliger Mengenentwicklung. Radiologinnen können nach Inkrafttreten des Beschlusses die Abrechnungsberechtigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen…
g-ba.de
 
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