G-BA kontert Klage Vorwürfe – Fachgesellschaften stützen Mindestmengenregel
Im Streit um die Mindestmengenregelung für Kliniken fordert die AOK klare Qualitätsstandards. Drei Länder klagen gegen den GBA, Baden-Württembergs Minister Lucha spricht von Willkür. GBA-Chef Hecken verweist auf Evidenz und Unterstützung durch Fachgesellschaften. Gerichte bestätigten bisher die Rechtmäßigkeit der Vorgaben.
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Die AOK betont die Bedeutung der Mindestmengenregelungen für Patientensicherheit und Versorgungsqualität. Vorständin Carola Reimann verweist auf den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Behandlungszahlen und -ergebnissen, besonders bei extrem Frühgeborenen. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben eine Verfassungsklage gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingereicht. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha kritisiert die Zahl von 25 Mindestbehandlungen als politisch motiviert und fordert die Abschaffung des G-BA. Reimann hält die Klage für nicht nachvollziehbar, da es sich um planbare Fälle handle, die Erfahrung des Klinikpersonals erfordern.
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, wehrt sich gegen die Vorwürfe und verweist auf die Unterstützung durch Fachgesellschaften und Zentren der Perinatalversorgung. Die Mindestmengenregelung wurde bereits gerichtlich bestätigt: Das Landessozialgericht Berlin erklärte die Vorgaben 2024 für rechtmäßig.

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