G-BA muss Notfallstufen-System überarbeiten
Das Bundessozialgericht hat die Abschläge für Kliniken ohne Notfallstufe bestätigt – fordert aber klare Regeln vom G-BA. Krankenhäuser dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Eine eigene Stufe für Nichtteilnahme muss her. 355 Kliniken sind direkt betroffen – Klarheit ist nun Pflicht.
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Vorgaben des G-BA zur Notfallversorgung grundsätzlich bestätigt. Gleichzeitig forderte es Nachbesserungen. Kliniken, die keiner der drei bestehenden Notfallstufen zugeordnet sind, müssen laut BSG nicht automatisch als „nicht teilnehmend“ gelten. Der G-BA muss für diese Häuser eine eigene, rechtlich belastbare Stufe der Nichtteilnahme schaffen – inklusive klarer Kriterien und Begründung für etwaige Abschläge. Derzeit sind rund 355 Kliniken betroffen. Seit 2019 müssen sie für jede GKV-Abrechnung pauschal 60 Euro abziehen. Diese Abschläge sind laut Gericht zwar zulässig, doch nur dann, wenn sie sich nachvollziehbar aus einem geringeren Versorgungsaufwand ableiten. Das Urteil bringt keine Abschaffung der Stufenregelung, wohl aber eine rechtliche Klarstellung – mit potenziellen Folgen für die Krankenhausfinanzierung und den Status kleinerer Einrichtungen…
aok.de

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