G-BA: Neue Verordnung zur Regelung von Fahrten zur tagesstationären Behandlung

Nun gibt es eine neue Regelung, in welchen Fällen gesetzlich Versicherte in diesem Rahmen einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme haben

8. Februar 2024
  • Ökonomie
  • Politik

Gesetzlich Versicherte können seit 2023 in bestimmten Fällen im Krankenhaus stationär behandelt werden, ohne dort zu übernachten – die sogenannten tagesstationären Behandlungen. Nun gibt es eine neue Regelung, in welchen Fällen gesetzlich Versicherte in diesem Rahmen einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme haben

 

Quelle:

haufe.de


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