G-BA: Notfallreform gefährdet bundeseinheitliche Versorgung
Der G-BA begrüßt die Notfallreform grundsätzlich, sieht aber einen entscheidenden Konstruktionsfehler. Was das für Patientinnen und Patienten bedeutet…
- Politik
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Februar 2026 einen Gesetzesvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen bewertet. Dieser Vorschlag soll die Notfallversorgung verbessern. Die unabhängigen Mitglieder finden die geplante Änderung gut, kritisieren aber wichtige Schwächen im Plan.
Kern des Problems: Der Entwurf verteilt Strukturvorgaben für Integrierte Notfallzentren (INZ) auf drei Ebenen, den G-BA, erweiterte Landesausschüsse und individuelle Kooperationsverträge. Diese Zersplitterung verhindert nach Einschätzung des G-BA eine bundesweit einheitliche Notfallversorgung.
Der G-BA kritisiert die geplante Streichung des Paragrafen 120 Absatz 3b SGB V. Diese Regelung ist die Grundlage für die Ersteinschätzungs-Richtlinie. Das Bundesministerium für Gesundheit lehnte die Richtlinie aber 2023 ab, weshalb sie bis heute nicht kein Rechtsgültigkeit hat. Der G-BA hat dagegen geklagt.
Für Kinder und Jugendliche fordert der G-BA verbindliche Kriterien statt der vorgesehenen Kann-Regelung bei der Einrichtung spezialisierter Notfallzentren (KINZ). Ohne bundeseinheitliche Standards droht ein Flickenteppich bei der Versorgungsstruktur.
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