G-BA passt Bedarfsplanung an aktuelle Krankenlast der Bevölkerung an

16. Juli 2021
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Details bei der Bedarfsplanung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an aktuelle Verhältnisse im Bundesgebiet angepasst. Entscheidende Stellschraube dabei ist der sogenannte Morbiditätsfaktor, den der G-BA in diesem Jahr zum ersten Mal verändert hat. Der Morbiditätsfaktor sorgt dafür, dass eine veränderte Krankenlast (Morbidität) der Bevölkerung sowie regionale Unterschiede in der Bedarfsplanung sichtbar werden. Bezogen auf einzelne Arztgruppen heißt das beispielsweise: Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA schafft die Möglichkeit, dass rund 260 zusätzliche Stellen für Hausärztinnen und -ärzte ausgewiesen werden können.

Quelle:

g-ba.de


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