G-BA passt MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie an KHVVG an: Bundesweite Datenbank soll Doppelprüfungen verhindern
Im Zuge der Krankenhausreform hat der G-BA die MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie an das KHVVG angepasst. Eine bundesweite Datenbank soll Doppelprüfungen reduzieren, neue Meldepflichten bei schweren Qualitätsverstößen kommen hinzu…
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bisherige MD-Qualitätskontroll-Richtlinie überarbeitet und als MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) neu gefasst. Die Änderungen setzen die gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) von Ende 2024 um. In Kraft getreten ist die Richtlinie rückwirkend zum 1. August 2026, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sie nicht beanstandet und Ende August im Bundesanzeiger veröffentlicht hatte.
Kernstück der Reform ist die Anbindung an das bundesweite MD-QPortal, das seit Mitte Dezember 2025 besteht. Seit Anfang Januar 2026 sind die Medizinischen Dienste der Länder verpflichtet, Ergebnisse ihrer Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen einzuspeisen. Wurde ein Standort in den vergangenen 36 Monaten erfolgreich geprüft, entfällt im Rahmen einer Stichprobe die erneute Prüfung derselben Richtlinie. Dr. med. Anita Zeller, Leiterin der Abteilung Krankenhaus beim MD Nord, hob hervor, dass die Datenbank Schnittstellenkommunikation reduziert und standortspezifisches Wissen für künftige Prüfungen nutzbar macht.
Neu eingeführt wird eine Meldepflicht. Bei erheblichen Qualitätsverstößen, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten führen, muss der MD die Ergebnisse unverzüglich an Gesundheitsbehörden der Länder oder Kommunen übermitteln. Werden dem MD während einer laufenden Prüfung erhebliche Mängel außerhalb des eigentlichen Auftrags bekannt, ist er verpflichtet, diese der beauftragenden Stelle und dem Krankenhaus mitzuteilen.
Das Prüfverfahren selbst wird ebenfalls angepasst. Kombinierte Prüfungen verbinden schriftliche Verfahren mit Vor-Ort-Terminen. Die gesamte schriftliche Kommunikation kann elektronisch erfolgen. Krankenhäuser erhalten vor angemeldeten Prüfungen fünf Arbeitstage Zeit zur Stellungnahme. Qualifikationsnachweise wie Facharzturkunden müssen nur noch einmal vorgelegt werden und gelten anschließend lebenslang.
Parallel trat zum 1. August 2026 eine Änderung der LOPS-Richtlinie in Kraft: Die Medizinischen Dienste müssen bei Leistungsgruppenprüfungen nicht mehr kontrollieren, ob Krankenhäuser die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einhalten. Die Stichprobenquote sinkt je zu prüfender Richtlinie nach etwa fünf Jahren von 20 auf 9 Prozent. Ab 2027 gilt die neue Quote für die Richtlinie zu gestuften Notfallstrukturen, ab 2028 für die Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik.
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