G-BA passt Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2025 an

Der Gemeinsame Bundesausschuss überarbeitet die Qualitätsberichte für 2025. Die Änderungen betreffen Hybrid-DRG, Prozedurangaben, Dokumentationsraten, Qualitätsindikatoren und technische Prüfregeln…

14. Juli 2026
  • QM

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben für die strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser zum Berichtsjahr 2025 geändert. Der Beschluss trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Krankenhäuser müssen Prozeduren künftig klarer nach Behandlungsart trennen. Kapitel B-X.6 erfasst nur Leistungen aus voll- und teilstationären Fällen. Prozeduren aus ambulanten Behandlungen oder Hybrid-DRG gehören nicht in diesen Abschnitt. Auch Verbringungsleistungen darf das beauftragende Krankenhaus dort nicht ausweisen.

Für Hybrid-DRG gelten eigene Berichtspflichten. Die Kliniken müssen Hauptdiagnosen und erbrachte Prozeduren der jeweiligen Fachabteilung zuordnen. Grundlage sind die für das Berichtsjahr gültigen Fassungen der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, sowie des Operationen- und Prozedurenschlüssels. Bei Überliegern dürfen die Vorjahresversionen verwendet werden.

Der G-BA passt zudem die Datensatzbeschreibung an. Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem Fallzahlen, Datenschutzangaben und Dokumentationsraten. Ergänzend führt der Beschluss einen Anhang mit Qualitätsindikatoren und Kennzahlen der datengestützten Qualitätssicherung ein. Ein weiterer Anhang enthält Regeln zur Plausibilisierung der gemeldeten Daten.

Damit präzisiert der G-BA sowohl die fachlichen Inhalte als auch die technische Prüfung der Qualitätsberichte für 2025.

Quelle:
g-ba.de

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