G-BA setzt STIKO-Empfehlung zur Masernschutzimpfung um – zweimalige Impfung gegen Masern für bestimmte Berufsgruppen
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Berlin, 5. März 2020 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken (Varizellen) beschlossen. Entsprechend der im Epidemiologischen Bulletin Nr. 2 dieses Jahres veröffentlichten Änderung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sieht auch der Beschluss des G-BA zum Schutz vor Masern einen Anspruch auf eine nunmehr zweimalige Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln – MMR) für Personen in den folgenden Tätigkeitbereichen vor:
- Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Fach-, Berufs- und Hochschulen
Gemeinsamer Bundesausschuss

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