G-BA soll bis Ende 2027 verbindliche Qualitätsvorgaben zur Mangelernährung im Krankenhaus entwickeln

Ein Cochrane-Review zeigt, dass Trinknahrung für besondere medizinische Zwecke bei mangelernährten älteren Klinikpatienten Sterblichkeit und schwere Komplikationen senken könnte. Die Datenlage bleibt jedoch unsicher…

26. Mai 2026
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Trinknahrung für besondere medizinische Zwecke kann bei mangelernährten älteren Krankenhauspatienten das Sterberisiko und schwere Komplikationen möglicherweise deutlich reduzieren. Das zeigt ein aktueller Cochrane-Review, der 21 Studien mit 3.309 Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 75 und 85 Jahren ausgewertet hat.

Unter Standardversorgung starben 106 von 1.000 Personen bis zur Entlassung oder innerhalb eines Monats nach Behandlungsbeginn. Mit Trinknahrung könnten es laut Review 57 weniger sein. Bei schweren Komplikationen lag die Rate in der Standardversorgung bei 192 pro 1.000 Personen, mit Trinknahrung möglicherweise 84 weniger.

Die Datenlage ist begrenzt. Ernährungswissenschaftlerin Eva Kiesswetter, eine der Studienautorinnen, erklärt das mit der Schwierigkeit, hochwertige Ernährungsstudien bei einer Patientengruppe durchzuführen, die häufig an mehreren Erkrankungen gleichzeitig leidet. Positive Effekte auf Lebensqualität, Krankenhausaufenthaltsdauer oder Selbstständigkeit ließen sich nicht belegen. Zudem untersuchte der Review mehrere Formen oraler Ernährungsunterstützung, darunter eiweißreiche und kalorienreiche Zusatzprodukte sowie individuelle Ernährungstherapien. Eine eindeutig überlegene Maßnahme ließ sich dabei nicht identifizieren, da die Vergleiche häufig auf wenigen Studien und Teilnehmenden basieren.

Politisch steht das Thema unter Druck. Laut der German Hospital Malnutrition Study von 2006 galten 56 Prozent der Patienten auf geriatrischen Stationen als mangelernährt. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis Ende 2027 verbindliche Qualitätsvorgaben zur Erkennung und Behandlung von Mangelernährung zu entwickeln.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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