G-BA soll Qualitätsrichtlinie zur Ernährungstherapie bis 2027 vorlegen

Union und SPD wollen Mangelernährung im Krankenhaus systematisch erfassen und behandeln lassen. Der G-BA soll verbindliche Qualitätsvorgaben entwickeln…

19. Februar 2026
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Union und SPD wollen die strukturelle Mangelernährung bei stationär behandelten Patientinnen und Patienten systematisch adressieren. Ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz sieht vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Ausarbeitung einer verbindlichen Qualitätsrichtlinie zu beauftragen.

Der G-BA soll insbesondere Kriterien für ein standardisiertes Screening bei Aufnahme in eine stationäre Behandlung definieren. Darüber hinaus sind Anforderungen an qualifiziertes Personal sowie an eine evidenzbasierte Ernährungstherapie vorgesehen. Die Richtlinie soll bis zum 31. Dezember 2027 vorliegen.

Nach Angaben der Antragstellenden weisen 20 bis 30 Prozent der Erkrankten bereits bei stationärer Aufnahme eine Mangelernährung auf. Besonders betroffen sind akut-geriatrische Patientinnen und Patienten mit einem Anteil von über 50 Prozent. Als wesentliche Ursachen gelten Tumorerkrankungen, chronische Organinsuffizienzen, krankheitsbedingte Appetitlosigkeit, Schluckstörungen sowie kognitive Einschränkungen mit reduzierter Nahrungsaufnahme. Eine persistierende Mangelernährung kann zum Abbau von Muskel- und Körpermasse führen, die Organfunktion beeinträchtigen und die Wundheilung verzögern. In der Folge steigen Komplikationsraten, Verweildauer und Mortalität.

Mit verbindlichen Qualitätsvorgaben soll die frühzeitige Identifikation gefährdeter Personen verbessert und eine strukturierte, wirksame Therapie im Krankenhausalltag verankert werden.

Quelle:
aerzteblatt.de

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