G-BA stellt auf digitales Verfahren um: NUB-Anfragen nur noch online möglich

Kliniken sind verpflichtet zur Online-Übermittlung von Studien zu Hochrisiko-Medizinprodukten über das Portal 137h…

29. Oktober 2025
  • QM
  • Ökonomie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) akzeptiert Informationen zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen künftig nur noch digital. Seit dem 22. Oktober ist das „Portal 137h“ verpflichtend für Kliniken, die Studienergebnisse zu Medizinprodukten der Klassen IIb und III einreichen. Damit reagiert der G-BA auf die zunehmende Bedeutung sicherer und transparenter Datenübermittlung. Nur hochvertrauliche Dokumente und handschriftliche Unterschriften dürfen weiterhin postalisch eingereicht werden. Die Regelung betrifft insbesondere Krankenhäuser, die für das Jahr 2026 Zusatzentgelte für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) beantragen. Diese müssen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu den eingesetzten Produkten bis Ende Oktober 2025 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden.

Quelle:
aok.de

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