G-BA veröffentlicht Bericht zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes für 2024

Der vierte Bericht zu den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern ist veröffentlicht. Er fasst Umfang und Ergebnisse der im Jahr 2024 durchgeführten Kontrollen zusammen…

26. März 2026
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Der G-BA hat den vierten Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern veröffentlicht. Damit liegt die offizielle Zusammenfassung zu Umfang und Ergebnissen der im Jahr 2024 durchgeführten Kontrollen öffentlich vor.

Der Medizinische Dienst Bund hat den Bericht dem G-BA vorgelegt. Der G-BA veröffentlichte ihn nach einem Beschluss vom 19. März 2026 auf seiner Internetseite.

Die Medizinischen Dienste prüfen, ob Krankenhäuser die vom G-BA festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Grundlage dafür ist die MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen nach § 275a SGB V. Die Richtlinie regelt die Beauftragung, den Umfang, die Art und das Verfahren der Kontrollen.

Die Richtlinie verpflichtet den Medizinischen Dienst Bund, dem G-BA einmal jährlich einen zusammenfassenden Bericht vorzulegen. Der G-BA entscheidet anschließend über die Veröffentlichung. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht liegt diese Zusammenfassung für das Jahr 2024 vor.

Quelle:
md-bund.de

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