G-BA verschärft Mindestmengenregelungen für Rektumkarzinome
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Mindestmengenregelung für die chirurgische Behandlung des Rektumkarzinoms überarbeitet und gleichzeitig die relevanten OPS-Kodes angepasst. Ab 2027 müssen Kliniken mindestens 15 dieser Eingriffe pro Jahr durchführen, ab 2029 steigt die Mindestmenge auf 20, um weiterhin abrechnungsfähig zu bleiben.
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Der G-BA hat seine Mindestmengenregelung für die Rektumkarzinomchirurgie überarbeitet. Neben einer Anpassung der OPS-Kodes wurde eine schrittweise Einführung verbindlicher Fallzahlen beschlossen. Während 2025 und 2026 noch keine Mindestmengen gelten, müssen Kliniken ab 2027 mindestens 15 und ab 2029 mindestens 20 Eingriffe pro Jahr nachweisen. Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern und Routineerfahrung zu sichern. Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen diese Operationen künftig nicht mehr anbieten – es sei denn, eine Ausnahmegenehmigung wird erteilt. Die Entscheidung soll langfristig zur Sicherstellung einer hochwertigen onkologischen Versorgung beitragen…
g-ba.de
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