G-BA warnt vor Qualitätsverlust durch neue Ausnahmen im KHAG

Der G-BA sieht im KHAG mehr Flexibilität, aber auch das Risiko, dass Qualitätsvorgaben und Reformtempo leiden. Besonders die geplanten Ausnahmen stehen in der Kritik…

16. Dezember 2025
  • Politik

Der G-BA bewertet das KHAG als Versuch, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen. Er sieht aber das Risiko, dass die Reform an Tempo verliert und Qualitätsziele verwässert werden. Mehrere Fristverschiebungen können Strukturveränderungen weiter verzögern.

Ein zentraler Streitpunkt sind Ausnahmen bei Leistungsgruppen, wenn Qualitätskriterien nicht erfüllt sind. Das Gesetz streicht verbindliche Erreichbarkeitsvorgaben über Fahrzeiten. Bisher galten 30 Minuten für Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie sowie 40 Minuten für andere Leistungsgruppen. Künftig entscheiden Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen im eigenen Spielraum. Der G-BA warnt vor föderaler Fragmentierung und sinkender Verbindlichkeit.

Kritisch sieht der G-BA auch, dass das einzige Qualitätskriterium zur Pflegepersonalausstattung in den Leistungsgruppen gestrichen werden soll. Er betont, dass Pflegepersonaluntergrenzen zwar gelten, Verstöße aber vor allem rückwirkend sanktioniert werden. Planungsentscheidungen würden damit wichtige Informationen weniger verpflichtend nutzen.

Weitere Bedenken betreffen Regelungen zur Qualitätssicherung, etwa im Kontext von Kreißsälen und Fördervorgaben. Der G-BA sieht hier Widersprüche zu Systematik und Zweck der Qualitätssicherungsvorschriften.

Beim Thema Onkochirurgie kritisiert der G-BA neue Parallelsteuerung neben den Mindestmengen. Er empfiehlt, auf die Regelung zu verzichten und Mindestmengen klar von Mindestvorhaltezahlen und InEK-Listen abzugrenzen.

Positiv bewertet der G-BA die Umstellung des Transformationsfonds auf Bundesmittel.

Quelle:
g-ba.de

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