GBA vereinfacht Konsiliarverfahren in der Psychotherapie-Richtlinie
Bei Überweisung oder Krankenhausempfehlung ist vor einer Psychotherapie kein Konsiliarbericht mehr nötig, und der Gemeinsame Bundesausschuss vereinfacht zugleich das gesamte Konsiliarverfahren in der Psychotherapie-Richtlinie…
- Politik
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat ein vereinfachtes Konsiliarverfahren beschlossen und die Psychotherapie-Richtlinie angepasst. Für Praxen bedeutet das weniger Bürokratie, denn bei einer Überweisung oder einer Empfehlung nach einem Krankenhausaufenthalt entfällt die Pflicht zum Konsiliarbericht.
Seit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli muss vor einer Psychotherapie nicht mehr in jedem Fall ein somatischer Konsiliarbericht erstellt werden (§ 28 SGB V). Der GBA setzt diese Neuregelung nun in der Richtlinie um.
Der Konsiliararzt übermittelt seinen Bericht künftig nur noch an den Psychotherapeuten und muss bestimmte Angaben nicht mehr an die Krankenkasse schicken. Der Bericht konzentriert sich auf sechs zentrale Informationsbereiche zur somatischen und gegebenenfalls psychiatrischen Abklärung. Nur Angaben, die für Indikationsstellung und Durchführung relevant sind, werden aufgenommen. Bestehende Kontraindikationen erläutert der Konsiliararzt.
Zudem passt der GBA die Liste der zur Ausstellung eines Konsiliarberichts berechtigten Facharztgruppen an die aktuelle Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an. Die Facharztbezeichnungen entsprechen damit denen der ärztlichen Weiterbildung.
Die Änderungen gelten erst ab Inkrafttreten des GBA-Beschlusses, der voraussichtlich in zwei Monaten erfolgt. Zunächst prüft das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss, wozu es zwei Monate Zeit hat. Danach muss er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die KBV hatte auf das Entlastungspotenzial hingewiesen. Bei etwa 500.000 jährlich begonnenen Therapien bei Psychologischen Psychotherapeuten entsteht ein Bürokratieaufwand von etwa 250.000 Stunden jährlich (ca. 15,6 Mio. Euro pro Jahr). Laut Auswertung der Abrechnungsdaten für 2022 erhielten 56 Prozent dieser Patienten im Vorquartal beim Hausarztbesuch eine F-Diagnose. Entfiele für sie der Konsiliarbericht bei hausärztlicher Überweisung, könnten rund 140.000 Stunden jährlich eingespart werden (8,7 Mio. Euro pro Jahr).
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