GBA verlängert Übergangsregelung für geriatrische Versorgung bei Femurfraktur bis Ende 2028
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verlängert die Übergangsregelung zur geriatrischen Versorgung bei hüftgelenknaher Femurfraktur um zwei Jahre bis 31. Dezember 2028, letztmalig für verbleibende Standorte…
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Für Krankenhäuser verlängert sich die Frist, in der sie geriatrische Kompetenz für die Versorgung von Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur aufbauen können. Der GBA gab die Verlängerung am Montag, 19. Oktober 2026, bekannt. Sie betrifft die perioperative Versorgung, für die der GBA qualitätssichernde Anforderungen festgelegt hat.
Diese Anforderungen verlangen, dass bei positivem geriatrischem Screening täglich eine Fachärztin oder ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz verfügbar ist. Der GBA schreibt, die überwiegende Mehrheit der Standorte habe diese Kompetenz bereits aufgebaut. Um den verbleibenden Standorten letztmalig die Möglichkeit zu geben, die Anforderungen zu erfüllen, verlängert er die Übergangsregelung um zwei Jahre.
Bis Ende 2028 können Krankenhäuser die fachärztliche geriatrische Kompetenz auch über ein Konsil sicherstellen. Die Verlängerung schafft damit den Zeitraum, in dem diese Möglichkeit besteht.
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