GeDIG: BVMed fordert schnellere elektronische Hilfsmittelverordnung und schärfere Innovationsregeln
Der BVMed fordert beim GeDIG eine frühere elektronische Hilfsmittelverordnung vor 2030, den Abbau bürokratischer Hürden und stärkere gesetzliche Impulse für digitale Innovationen wie Telemonitoring und KI-Anwendungen…
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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) als unzureichend und fordert in einer umfangreichen Stellungnahme strukturelle Nachbesserungen in zentralen Bereichen.
Das geplante Zieljahr 2030 für die Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung hält der Verband für nicht akzeptabel. Eine frühere Umsetzung sei notwendig, um einen durchgängigen digitalen Prozess von der Verordnung über die Versorgung bis zur Abrechnung zu ermöglichen. Zusätzlich fehlten gesetzliche Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer.
Die geplanten Änderungen des § 374a SGB V zu Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten kritisiert der BVMed scharf. Sie erzeugten zusätzliche Pflichten, Kosten und Prüfverfahren für Hersteller, ohne einen erkennbaren Versorgungsmehrwert zu schaffen. Der Verband fordert, den neuen Absatz 6 zu streichen und zur Ursprungsversion zurückzukehren.
Auch der deutsche Sonderweg bei Cloud-Diensten nach § 393 SGB V bleibt ein Kritikpunkt. Europaweit tätige Unternehmen müssten weiterhin unterschiedliche, national nicht gegenseitig anerkannte Zertifikate vorhalten.
Für ein wirkungsvolleres Gesetz schlägt der BVMed Maßnahmen in vier Bereichen vor: bessere Datenverfügbarkeit, erleichterter Marktzugang für digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko, Weiterentwicklung von Telemonitoring zu smartem Monitoring sowie eine eigene Zulassungs- und Nutzenbewertung für digitale Versorgungspfade.
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