GeDIG: Digitale Prozesse stehen fest, das Versorgungsziel fehlt noch
Das GeDIG regelt detailliert digitale Prozesse im Gesundheitswesen, beantwortet aber nicht, wie die Versorgung in zehn Jahren aussehen soll…
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Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) schafft technische Verbindlichkeit, bevor das Versorgungssystem, dem diese Technik dienen soll, gesellschaftlich ausgehandelt ist. Kolumnist Ecky Oesterhoff kritisiert, dass das Gesetz das Wie präjudiziert, ohne das Wozu zu klären.
Das knapp 200-seitige Gesetz bündelt zahlreiche Einzelmaßnahmen: Die Gematik erhält erweiterte Befugnisse bei Zulassung und Gefahrenabwehr und bündelt Spezifikations-, Zulassungs- und Vergabekompetenz. Krankenkassen dürfen Reallabore einrichten und die ePA um eigene Zusatzdienste erweitern. Die elektronische Überweisung wird ab 2028 technisch verbindlich, ab 2029 verpflichtend. Die ePA-App soll künftig als digitaler Versorgungseinstieg dienen, inklusive digitaler Erst- und Bedarfseinschätzung.
Das Ministerium benennt in seiner FAQ selbst den roten Faden: Das GeDIG bereite die digitalen Elemente für ein geplantes Primärversorgungssystem vor. Dieses System selbst ist jedoch weder ausgestaltet noch öffentlich verhandelt. Verbände hatten zwölf Tage Zeit für Stellungnahmen.
Oesterhoff kritisiert zudem das implizite Menschenbild vieler Digitalgesetze: Patienten sollen gesteuert und gelenkt werden, statt das Versorgungsangebot selbst zu verbessern. Wer die Notaufnahme am Wochenende aufsuche, reagiere rational auf ein Angebotsdefizit, nicht auf ein Steuerungsversagen.
Als konstruktiven Beitrag verweist der Autor auf das Prozesswissen der IT-Industrie, das aus dem Versorgungsalltag stammt und früher in die Gesetzgebung einfließen sollte.
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