GeDIG-Entwurf: ePA, TI-Messenger und KIM betreffen zentrale Kommunikationsprozesse in Krankenhäusern
Der GeDIG-Referentenentwurf nennt Patientenportale nicht, betrifft aber über ePA, TI-Messenger, KIM, elektronische Überweisungen und Entlassbriefe zentrale digitale Kommunikations- und Prozesswege von Krankenhäusern…
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Der GeDIG-Referentenentwurf ist für Krankenhäuser relevant, obwohl Patientenportale nicht ausdrücklich genannt werden. Viele Regelungen betreffen Prozesse, die Patientenportale heute unterstützen, und organisieren digitale Kommunikation und Datenaustausch stärker über ePA, sichere Nachrichten, elektronische Überweisungen und interoperable Datenflüsse.
Für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sieht der Entwurf sichere Übermittlungsverfahren vor, darunter den Sofortnachrichtendienst der Telematikinfrastruktur (TI-Messenger). Krankenkassen sollen ihn für die Kommunikation mit Versicherten nutzen müssen; Krankenhäuser können ihn ebenfalls für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einsetzen. Zusätzlich erweitert der Entwurf die elektronische Patientenakte um elektronische Entlassbriefe. Der Entlassbrief bleibt damit ein zentrales Dokument an der Schnittstelle zwischen Klinik, PatientIn und Weiterbehandelnden.
Für die Kommunikation mit niedergelassenen ÄrztInnen nennt der Entwurf die elektronische Überweisung als zentrale Maßnahme. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sollen ab 2029 verpflichtet werden, Überweisungen elektronisch auszustellen und abzurufen. TI-angeschlossene Leistungserbringer sollen zudem für die elektronische Kommunikation mit anderen TI-angebundenen Akteuren den sicheren E-Mail-Dienst KIM nutzen. Perspektivisch soll die Übertragung medizinischer und pflegerischer Daten per Fax unzulässig werden, sobald sichere Übermittlungsverfahren verfügbar sind.
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