GeDIG-Stellungnahme der DKG: Lücken bei eÜberweisung, Bedarfseinschätzung und Gegenfinanzierung

Die DKG begrüßt einzelne Korrekturen im GeDIG-Kabinettsentwurf, sieht aber weiterhin grundlegenden Nachbesserungsbedarf bei Krankenhauseinbindung, Finanzierung und TI-Einführung…

7. September 2026
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Ziele des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich, sieht im Kabinettsentwurf aber erhebliche Mängel. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwar einzelne Forderungen aus der DKG-Stellungnahme zum Referentenentwurf aufgegriffen, darunter die Klarstellung zur Nichtnutzung von KIM bei der Abrechnungsübermittlung nach § 301 SGB V sowie zum Ausdruck des Medikationsplans für Versicherte. In vielen Bereichen bleibt der Entwurf jedoch unzureichend.

Besonders kritisch bewertet die DKG, dass Krankenhäuser bei der digitalen Bedarfseinschätzung und der eÜberweisung weitgehend unberücksichtigt bleiben. Daraus entstehen nach Einschätzung der DKG erhebliche Lücken in den digitalen Versorgungsprozessen.

Hinzu kommt das Finanzierungsproblem, da die neuen Pflichten Umstellungs- und laufende Betriebskosten verursachen, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Der Mittelentzug durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft die Lage zusätzlich.

Die DKG fordert außerdem bessere Rahmenbedingungen für die Einführung von Telematikinfrastruktur-Diensten. Neue Anwendungen müssen vor dem Flächeneinsatz verpflichtend unter Einbindung der Kliniken erprobt werden. Verbindliche Migrationskonzepte mit Parallelbetrieb und Rückfalllösungen sind nach Ansicht der DKG zwingend erforderlich, um das Vertrauen von Anwendern und Patienten nicht zu gefährden.

Quelle:
dkgev.de

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