GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: MD-Prüfungen könnten auf 3,4 Millionen Fälle steigen

Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte die MD-Einzelfallprüfungen deutlich ausweiten und nach Berechnungen auf 3,4 Millionen Fälle pro Jahr erhöhen…

7. Mai 2026
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Die geplante Öffnung der MD-Einzelfallprüfung könnte die Zahl der Krankenhausprüfungen nach Berechnungen von Dr. Nikolai von Schroeders um 205 Prozent erhöhen. Grundlage ist der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mit einer veränderten Prüfquotensystematik.

Von Schroeders sieht damit einen Kipppunkt im Prüfsystem erreicht. Zwar sei ein Prüfungssystem notwendig, die Kosten könnten aber das Volumen der umverteilten Mittel übersteigen. Auf Seiten von Krankenkassen und MD würden die zusätzlichen Prüfkosten die Beitragssätze belasten. Krankenhäuser müssten Mittel und Fachpersonal aus der Patientenversorgung abziehen.

Nach Auswertungen des GKV-Spitzenverbandes wären 80 Prozent der Kliniken massiv betroffen. Sie müssten mit 150 Prozent bis 200 Prozent mehr Prüffällen rechnen. Werden die Fallzahlen großer Krankenhäuser berücksichtigt, ergibt sich laut Hochrechnung eine Verdreifachung der Prüfzahlen.

Die Zahl der Fallprüfungen könnte von rund 1,1 Millionen auf 3,4 Millionen pro Jahr steigen. Das wären mehr als 2 Millionen zusätzliche Detailprüfungen von Patientenunterlagen. Den erwarteten zusätzlichen Retaxierungen von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr stünden allein beim MD geschätzte Mehrkosten von rund 900 Millionen Euro gegenüber. Zusätzlich könnten bei Krankenhäusern und Krankenkassen Kosten in ähnlicher Höhe entstehen.

Quelle:
bibliomedmanager.de

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