Geplantes Krankenhaustransparenzgesetz stößt auf Kritik
Ab April 2024 sollen Krankenhäuser durch ein „Transparenzverzeichnis“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Informationen über ihre Leistungen und Qualität öffentlich zugänglich machen
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Ab April 2024 sollen Krankenhäuser durch ein „Transparenzverzeichnis“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Informationen über ihre Leistungen und Qualität öffentlich zugänglich machen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisieren das Gesetz und bezeichnen es als irreführend in Bezug auf die tatsächliche Qualität der Krankenhäuser. Sana-Chef Thomas Lemke warnt, dass das Gesetz die Versorgung in ländlichen Gebieten gefährden könnte, indem es Standorte benachteiligt, die als Basisversorger eingestuft werden. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, begrüßt das Gesetz und sieht es als Möglichkeit, die Qualitätstransparenz in Krankenhäusern zu verbessern. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kritisiert das Gesetz wegen seines bürokratischen Aufwands und der mangelnden Klarheit über die tatsächliche Qualität der Krankenhausleistungen.
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