Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl beantragt Insolvenz nach behördlichen Auflagen
Nach behördlichen Auflagen hat die Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl Insolvenz beantragt. Die Begrenzung auf 30 Betten gilt Medienberichten zufolge als wesentlicher Grund für ihre Zahlungsschwierigkeiten…
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Die Begrenzung auf 30 Betten ist nach Medienberichten der wesentliche Grund für die Zahlungsschwierigkeiten der Geriatrischen Rehaklinik Bruckmühl. Die Einrichtung ist jedoch auf doppelt so viele Patienten ausgelegt.
Die Rehaklinik stand wegen verschiedener Missstände unter Aufsicht. Das Landratsamt Rosenheim leitete zunächst ein Verfahren zum Widerruf der Konzession ein. Grund waren überwiegend Mängel im Dokumentationsmanagement sowie einzelne Mängel in der Basishygiene, der Wundversorgung und der Patientenlagerung.
Nach einer erneuten Überprüfung durch das Gesundheitsamt Anfang Oktober wurde das Verfahren zunächst ruhen gelassen. Die Kreisbehörde berichtete, dass die erheblichen Mängel im Dokumentationsmanagement teilweise behoben seien, es bestehe aber weiterhin deutlicher Verbesserungsbedarf.
Für die Zwischenzeit wurde angeordnet, dass die Klinik nur 30 Betten belegen darf. Erst ab Januar 2027 soll das Haus eine Erhöhung der Bettenzahl beantragen können. Nach den Auflagen stellte das Unternehmen einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Rosenheim bestellte daraufhin den Münchner Rechtsanwalt Michael Verken zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Der Bericht lässt offen, wie es mit dem Betrieb weitergeht.
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