Gericht bestätigt groben Behandlungsfehler: Freiburger Uniklinik haftet nach Tod junger Patientin
Eine 16-Jährige stirbt infolge eines groben Behandlungsfehlers in Freiburg. Das Gericht spricht den Eltern Schadensersatz zu…
- QM
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Uniklinik Freiburg den Eltern einer verstorbenen Patientin Schadensersatz zahlen muss. Die damals 16-jährige Patientin war in der Notaufnahme falsch behandelt worden. Trotz eindeutiger Symptome reagierten Ärztinnen und Ärzte zu spät auf eine Blutvergiftung. Nach einer zu langen Reanimationsphase erlitt die Jugendliche einen schweren Hirnschaden. Sie war über Jahre pflegebedürftig und verstarb 2023.
Das Gericht bestätigte den Befund eines groben Behandlungsfehlers und wies die Berufung der Klinik zurück. Über die genaue Höhe der Entschädigung wurde noch nicht entschieden. Nach Medienberichten beläuft sich der materielle Schaden auf mehr als vier Millionen Euro. Ein Sprecher der Uniklinik Freiburg bestätigte die Zahlungsabsicht und betonte, dass über die Summe noch verhandelt werde. Das Urteil ist rechtskräftig.
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