Gericht stärkt Teilzeitärzte: Anspruch auf Überstundenzuschläge bestätigt
Teilzeitärztinnen und -ärzte erhalten laut Urteil Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit…
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Das Arbeitsgericht Hannover hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit Anspruch auf Zuschläge für Überstunden haben. Geklagt hatte eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover, unterstützt vom Marburger Bund Niedersachsen. Das Gericht folgte der Argumentation der Gewerkschaft und sprach der Klägerin Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu. Das Urteil vom 15. Oktober 2025 stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten und könnte auch auf andere Tarifverträge übertragen werden, etwa für kommunale Kliniken. Das Land Niedersachsen hatte die Übertragbarkeit früherer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestritten. Da das Gericht eine Berufung zuließ, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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