Gericht stärkt Verantwortung von Privatversicherten bei Kostenklärung
Das Landgericht Frankenthal bestätigt die Pflicht von Privatversicherten, ihren eigenen Versicherungsschutz zu kennen und die Kostendeckung selbst zu klären…
- Ökonomie
Die Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat mit einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass Privatversicherte vor einem Eingriff selbst prüfen müssen, ob ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Grundlage war ein Streit über eine Nasenoperation, deren Rechnung der Patient nicht bezahlen wollte. Er gab an, die Praxis habe eine vollständige Kostenerstattung zugesichert. Das Gericht sah dafür keine Belege. Ein Gutachten bestätigte zudem die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs.
Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht gilt für alle Patientengruppen, entbindet Privatversicherte jedoch nicht von der eigenen Prüfung ihrer Vertragsbedingungen. Ärztinnen und Ärzte können die individuellen Versicherungsmodelle und Beihilferegelungen nicht überblicken. Eine Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung entsteht nur dann, wenn erkennbare Hinweise auf eine fehlende Kostendeckung bestehen. Solche Hinweise lagen im vorliegenden Fall nicht vor.
Der Patient nahm nach dem Hinweisbeschluss die Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.
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