Gerichtsgutachten offenbart groben Diagnosefehler – Patientin stirbt nach Klinikversäumnis
Ein Sachverständiger nennt es einen „fundamentalen Fehler“: Eine 69-Jährige stirbt im Kreiskrankenhaus Waldbröl nach grober Fehldiagnose. Das medizinische Gutachten erhebt schwere Vorwürfe gegen den Chefarzt – und bringt das Klinikum in Erklärungsnot.
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Im Kreiskrankenhaus Waldbröl ist es im September 2020 zu einem schwerwiegenden Behandlungsfehler gekommen. Eine 69-jährige Patientin wurde mit sichtbarer Gelbsucht eingeliefert. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine alkoholbedingte Leberzirrhose. Diese Diagnose sei laut eines gerichtlich bestellten Gutachters medizinisch nicht haltbar gewesen. Weder die Blutwerte noch klinische Befunde hätten dies nahegelegt. Ein Ultraschall der Leber, der zur Diagnosesicherung unerlässlich gewesen wäre, wurde erst am Folgetag durchgeführt. Nach Einschätzung des Gutachters hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt ein akuter Leberschaden oder eine Hepatitis erkannt werden müssen. Auch eine Notierung auf der Transplantationsliste sei erforderlich gewesen. Das Landgericht Köln sieht einen groben Behandlungsfehler. Der Witwer der Verstorbenen klagt auf Schmerzensgeld. Das Klinikum äußert sich aus juristischen Gründen nicht zum Fall.
ksta.de

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