Gerichtsurteil schützt Streikende

15. April 2024
  • Personal

Das Arbeitsgericht Hamburg hat gestern nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass Personalausfälle am Streiktag nicht durch Leiharbeitskräfte ausgeglichen werden dürfen. Diese Entscheidung, die vom Marburger Bund (MB) verkündet wurde, betrifft das Krankenhaus Tabea, da der Marburger Bund jenes Krankenhaus in einen Streit verwickelt waren…

Quelle:

aerzteblatt.de


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