Gerichtsurteil zur CPAP-Beatmung setzt klare Grenzen

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der CPAP-Beatmung nur die tatsächlichen Beatmungsstunden ohne Pausen abrechnungsrelevant sind.

19. April 2024
  • MD
  • Ökonomie

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der CPAP-Beatmung nur die tatsächlichen Beatmungsstunden ohne Pausen abrechnungsrelevant sind.

Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Abrechnungspraxis der CPAP-Beatmung. Durch die klare Abgrenzung, dass nur die tatsächlichen Beatmungszeiten abgerechnet werden dürfen, stehen die Krankenhäuser vor der Herausforderung, ihre Dokumentations- und Kodierpraxis entsprechend anzupassen. Das Urteil könnte weit reichende Folgen für die finanzielle Situation von Kliniken haben, die über große Abteilungen für Pneumologie verfügen…

Quelle:

Ärztezeitung


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