Gesetz erleichtert Delegation in der Pflege: Mehr Verantwortung für Fachkräfte
Pflegekräfte erhalten neue Befugnisse und dürfen künftig ärztliche Aufgaben wie Blutentnahmen übernehmen…
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Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das den Bürokratieabbau in der Pflege und eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachkräften vorsieht. Künftig dürfen sie bestimmte Tätigkeiten übernehmen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu gehören unter anderem das Anlegen von Wundverbänden, Blutentnahmen sowie die Verlaufskontrolle bei Diabetes. Bundesgesundheitsministerin Warken betonte, dass die zusätzlichen Befugnisse den Pflegeberuf attraktiver machen und den Fachkräftemangel mindern sollen. Das Vorhaben soll eine flexiblere Aufgabenverteilung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ermöglichen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist jedoch noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
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