Gesetzentwurf: Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)
- Politik
Das Sächsische Krankenhausgesetz soll novelliert werden. Gleichzeitig wird das bisherige Gesetz zur Neuordnung des Krankenhauswesens (Sächsisches Krankenhausgesetz – SächsKHG) außer Kraft gesetzt, welches seit dem 1. September 1993 in Kraft ist und seitdem lediglich kleinere Änderungen in verschiedenen Paragraphen erfahren hat.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe – wie zum Beispiel Demografie, Fachkräftebedarf, Digitalisierung und vielem mehr – gilt es daher, die stationäre Versorgung im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln und das Sächsische Krankenhausgesetz nach nun beinahe 30 Jahren umfassend zu novellieren…
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