Gesundheitsausschuss billigt angepasstes Krankenhausreformgesetz

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz in geänderter Fassung beschlossen. Die Koalition stimmte zu, die Opposition lehnte ab. Insgesamt wurden 46 Änderungsanträge angenommen…

6. März 2026
  • Politik

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nach intensiver Beratung in geänderter und ergänzter Fassung gebilligt. Das berichtet der parlamentarische Informationsdienst. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf. Die Oppositionsfraktionen von AfD, Grünen und Linken lehnten die Vorlage geschlossen ab.

Im parlamentarischen Verfahren nahmen die Abgeordneten insgesamt 46 Änderungsanträge der Koalition an. Mehrere Anpassungen betreffen die Rolle der Länder bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Zudem sieht das Gesetz verlängerte Fristen, Ausnahmeregelungen sowie Änderungen bei Finanzierungsfragen vor.

Vertreterinnen und Vertreter der Opposition kritisierten diese Anpassungen deutlich. Vor allem Abgeordnete von Grünen und Linken äußerten Zweifel an der Ausrichtung des Gesetzes. Sie sehen in den Änderungen eine Abschwächung der ursprünglichen Krankenhausreform, die zuvor von der Ampelkoalition beschlossen worden war.

Auch im Ausschuss blieb die Kritik bestehen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Armin Grau, erklärte nach der Sitzung, die Koalition habe zentrale Fragen zu ihren Änderungsanträgen nicht beantwortet.

Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Vorwürfe zurück. Sie sehen in den beschlossenen Änderungen eine Verbesserung des Gesetzes und erwarten eine praxistaugliche Umsetzung der Reform. Änderungsanträge von AfD und Grünen fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am heutigen Freitag im Plenum verabschieden.

Quelle:
aerzteblatt.de

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