BStabG: Bundespsychotherapeutenkammer sieht Versorgung Erwachsener unzureichend geschützt
Die BPtK fordert bei der Umsetzung der Entschließung zum GKV-BStabG breitere extrabudgetäre Ausnahmen für schwer psychisch Erkrankte und kritisiert die geplante Vermittlungspflicht über Terminservicestellen als unnötige Hürde…
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Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verlangt weitreichende Korrekturen an der geplanten Umsetzung der Entschließung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses sieht ab 2027 vor, psychotherapeutische Leistungen wieder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Die damit verbundene Budgetierung droht nach Einschätzung der BPtK, Behandlungskapazitäten zu verringern und Wartezeiten zu verlängern.
Die Kammer begrüßt die geplante extrabudgetäre Vergütung sämtlicher Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. BPtK-Präsidentin Andrea Benecke bezeichnete diese Maßnahme als wirksamen Schutz vor Einschnitten in der Versorgung junger Patientinnen und Patienten.
Für Erwachsene greife die Entschließung jedoch zu kurz. Die BPtK fordert, bei festgestellter Dringlichkeit neben der Akutbehandlung auch Richtlinienpsychotherapie und stabilisierende Kontakte extrabudgetär zu vergüten. Die Pflicht zur Vermittlung über Terminservicestellen schaffe zusätzliche Hürden und binde unnötig Ressourcen. Auch gruppenpsychotherapeutische Leistungen sowie Koordinations- und Vernetzungsleistungen in regionalen Netzverbünden sollten von der Budgetierung ausgenommen werden.
Zudem kritisiert die BPtK die Streichung der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Vergütung und fordert deren Korrektur. Der Änderungsantrag wurde am gestrigen 7. Oktober im Gesundheitsausschuss beraten, die Beschlussfassung ist für den 14. Oktober im Rahmen des Notfallreformgesetzes geplant.
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