GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz blockiert Notfallreform, Ärztekammer Hamburg fordert gesetzliche Nachbesserung
Die Hamburger Ärztekammer fordert verbindliche Patientensteuerung, ärztliche Mitsprache bei der Notfallreform und eine Korrektur des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes…
- Politik
Die Ärztekammer Hamburg verlangt, die ärztliche Selbstverwaltung verbindlich in die Planung und Umsetzung der Notfallreform einzubinden. Kammerpräsident Pedram Emami betonte auf der Delegiertenversammlung Mitte Juni, dass eine bessere Patientensteuerung notwendig sei, um Notaufnahmen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entlasten.
Vizepräsidentin Birgit Wulff benannte das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz als zentrales Hindernis. In seiner bisherigen Form mache es eine wirkungsvolle Umsetzung der Reform so gut wie unmöglich. Der Gesetzgeber müsse schnell nacharbeiten.
In einer Resolution fordert die Delegiertenversammlung eine zielgerichtete Patientensteuerung entlang verbindlicher Versorgungspfade. Die medizinische Ersteinschätzung müsse in unabhängiger ärztlicher Verantwortung verbleiben und auf einem bundesweit einheitlichen, mit der ärztlichen Selbstverwaltung entwickelten Verfahren basieren.
Die Kammer befürwortet ein sektorenübergreifendes System aus Akutleitstellen, Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst sowie die stärkere Vernetzung der Rufnummern 116117 und 112 über einen zentralen Zugang. Die geplante verpflichtende Rund-um-die-Uhr-Vorhaltung telemedizinischer Angebote über die 116117 lehnt die Kammerversammlung hingegen als weder zielführend noch umsetzbar ab.
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