BStabG: Zuzahlungen steigen auf bis zu 15 Euro

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trat am 30. Juli 2026 in Kraft und erhöht Zuzahlungen, kürzt Leistungen und zielt auf ein Einsparvolumen von 18,8 Milliarden Euro bis 2027…

19. August 2026
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Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen wurde und am 30. Juli 2026 in Kraft trat, reagiert der Gesetzgeber auf ein strukturelles Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis 2027 sollen 18,8 Milliarden Euro eingespart werden, um ein drohendes Defizit von über 18 Milliarden Euro aufzufangen.

Für rund 74,5 Millionen Versicherte steigen die Zuzahlungen für Medikamente von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Zahnersatz wird teurer, die Beitragsbemessungsgrenze angehoben und die beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt. Cannabisblüten sind seit Ende Juli 2026 nicht mehr erstattungsfähig, Homöopathika und Anthroposophika entfallen ab 1. Januar 2027 vollständig.

Hintergrund ist eine angespannte Kassenlage: 2024 betrug das Defizit 6,2 Milliarden Euro, die Leistungsausgaben stiegen um 7,8 Prozent, die Arzneimittelausgaben erreichten mit 55 Milliarden Euro einen Höchststand. Unzureichende Bürgergeld-Pauschalen von 133 Euro verursachen laut Experten jährlich eine Deckungslücke von 10 Milliarden Euro.

Pharma Deutschland kritisiert das Gesetz: Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann warnt vor Lieferengpässen bei Kinderarzneimitteln und einer Verlagerung von Forschung und Produktion ins Ausland. Die Streichung von § 130b Abs. 2 SGB V beendet neue bundesweite Praxisbesonderheiten für innovative Arzneimittel. Bestehende Vereinbarungen genießen laut GKV-Spitzenverband Bestandsschutz bis zur Kündigung oder zum Patentablauf.

Politisch formiert sich Widerstand: Die Linke im sächsischen Landtag protestierte Mitte August 2026 gegen höhere Zuzahlungen. Der Qualitätsverbund Hilfsmittel fordert dauerhaften Bestandsschutz bei Sachleistungen, um Verzögerungen bei Hilfsmittelanträgen zu verhindern.

Quelle:
ad-hoc-news.de

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