GKV-Finanzkommission empfiehlt milliardenschwere Kürzungen bei der Krankenhausvergütung
Die GKV-Finanzkommission empfiehlt für Kliniken mehrere Einschnitte: Tarifrefinanzierung soll entfallen, Pflegekosten sollen wieder in die DRG zurückkehren, Zuschläge und Prüfregeln sollen wegfallen. Das ausgewiesene Einsparpotenzial liegt bei mehreren Milliarden Euro…
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Die GKV-Finanzkommission empfiehlt im stationären Sektor mehrere tiefe Eingriffe in die Vergütung. Sie will damit Ausgaben in Milliardenhöhe senken. Im Fokus stehen die Tarifrefinanzierung, die Pflegepersonalkosten, Zusatzvergütungen, Prüfregeln, Wiederaufnahmen und NUB.
Die Tarifrefinanzierung soll in den DRG und im PEPP entfallen. Die Kommission argumentiert, die bestehenden Vergütungsinstrumente berücksichtigten die Tarifentwicklung bereits ausreichend. Sie erwartet dadurch eine halbe Milliarde Euro im kommenden Jahr und 1,1 Milliarden Euro bis 2030.
Bei den Pflegepersonalkosten fordert die Kommission die Rückkehr in das DRG-System. Sie verweist darauf, dass die Ausgaben seit 2020 um rund 67 Prozent gestiegen seien, ohne dass sich der Pflegebedarf auf bettenführenden Stationen wesentlich erhöht habe. Damit verbindet sie Einsparungen von 0,62 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 3,0 Milliarden Euro bis 2030. Die pauschale Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll ersatzlos entfallen. Dafür nennt der Bericht 720 Millionen Euro ab 2027 und von 2028 bis 2030 jeweils rund 840 Millionen Euro pro Jahr.
Weitere Einschnitte betreffen das Prüfquotensystem, Wiederaufnahmen und NUB. Die Abschaffung des quartalsbezogenen Prüfquotensystems soll im kommenden Jahr 1,3 Milliarden Euro und danach jährlich rund 940 Millionen Euro bringen. Eine pauschale Fallzusammenführung innerhalb von 30 Tagen könnte 2027 weitere 2,4 Milliarden Euro sparen. NUB sollen nur noch Innovationszentren in klinischen Studien erbringen. Die Hersteller sollen die Kosten tragen.
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