BStabG benachteiligt Fachärzte gegenüber Kliniken bei ambulanten Eingriffen

Der Spifa kritisiert geplante Vergütungsdeckelungen für ambulante Operationen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die Fachärzte benachteiligen, Krankenhäuser aber ausnehmen…

17. Juni 2026
  • Politik
  • Ökonomie

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) kritisiert geplante Regelungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die ambulante Operationen in Tageskliniken und spezialisierten Praxen künftig mit Vergütungsdeckelungen belegen sollen. Krankenhäuser bleiben von diesen Beschränkungen ausgenommen.

Spifa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich bezeichnet das als widersprüchlich. Die Politik bekenne sich öffentlich zur Ambulantisierung, schaffe aber gleichzeitig finanzielle Rahmenbedingungen, die ambulante Einrichtungen gegenüber Krankenhäusern strukturell benachteiligen. Die absehbare Folge sei, dass Patienten für Operationen häufiger stationär behandelt werden, obwohl das medizinisch nicht notwendig wäre.

Aus Sicht des Spifa entlastet die Ambulantisierung Patienten und senkt mittel- bis langfristig die Kosten im Gesundheitssystem. Heinrich wirft der Bundesregierung vor, diese Entwicklung politisch zu sabotieren und mit den geplanten Regelungen einen teuren Schutzzaun für Krankenhäuser zu errichten.

Quelle:
aerzteblatt.de

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