GKV-Spargesetz und Psychotherapie-Kürzungen: Sachsen-Anhalts Ärztevertretungen warnen vor Versorgungsschäden
ÄKSA und KVSA kritisieren Bundesreformen wie das GKV-Spargesetz als praxisfern und fordern frühzeitigen Dialog mit der ärztlichen Selbstverwaltung bei allen Gesundheitsentscheidungen…
- Politik
Beim gemeinsamen Parlamentarischen Abend von Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) haben beide Organisationen Bundesreformen scharf kritisiert und eine stärkere Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung in politische Entscheidungsprozesse gefordert.
ÄKSA-Präsident Prof. Dr. Uwe Ebmeyer nennt die Diskussion um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag als Beispiel für Reformen, die ohne Praxisbezug entstehen. Solche Maßnahmen erzeugten in Arztpraxen zusätzliche Bürokratie und Fehlsteuerungen.
KVSA-Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme kritisiert das GKV-Spargesetz sowie die pauschale Kürzung der Psychotherapie-Honorare. Bei steigendem Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung und gleichzeitigem Mangel an Arztzeit belaste der Bund den ambulanten Bereich unverhältnismäßig stark. Praxen und Patienten trügen die Folgen.
Dem stellt Sachsen-Anhalt eigene Initiativen gegenüber: Die Landarztquote, Nachwuchsprogramme an Schulen, verbesserte MFA-Ausbildung sowie die Projekte „LebEL“ für lebensbedrohliche Einsatzlagen und das Telemedizin-Modellprojekt „TEAS“ für unterversorgte Regionen belegen die Innovationskraft des Landes.
Vor der anstehenden Landtagswahl fordern beide Organisationen politische Verlässlichkeit in den Bereichen Entbürokratisierung, Digitalisierung, attraktive Arbeitsbedingungen sowie transparente Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte bei gleichzeitiger Wahrung hoher Qualitätsstandards.
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