GKV-Sparpaket: Länder wollen Krankenhäuser aus der Pflicht nehmen

Die Länder wollen per GMK-Entschließungsantrag die Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes abschwächen und Krankenhäuser entlasten, was das Sparvolumen um mindestens zwei Milliarden Euro reduzieren würde…

15. Juni 2026
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Der vdek kritisiert einen geplanten Entschließungsantrag der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der die Sparwirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) für Krankenhäuser deutlich abschwächen würde. Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, bezeichnet das Vorhaben als unsolidarisch gegenüber Beitragszahlenden und anderen Leistungsbereichen.

Hintergrund ist eine vom Bundesgesundheitsministerium geschätzte Deckungslücke von 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundesfinanzminister die Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende mit rund zwölf Milliarden Euro jährlich nicht ausreichend refinanziert und den Bundeszuschuss für Familienleistungen kürzt.

Krankenhäuser sind laut vdek der größte Kostenblock der GKV. Die Ausgaben stiegen in den vergangenen fünf Jahren um 36,7 Prozent auf 111,4 Milliarden Euro (2025). Gleichzeitig steht fast jedes dritte Krankenhausbett leer. Für den Strukturwandel wurden bereits ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro sowie vier Milliarden Euro an Soforttransformationshilfen für 2026 bereitgestellt.

Konkret kritisiert der vdek die Forderung nach einem vollständigen Tarifausgleich zusätzlich zur Grundlohnentwicklung sowie die Ablehnung der geplanten Deckelung des Pflegebudgets. Dessen Ausgaben stiegen seit Einführung 2020 von 16,6 auf 24,2 Milliarden Euro, auch weil fachfremdes Personal darüber finanziert wurde.

Setzen sich die Länder durch, schrumpft das Sparvolumen um mindestens zwei Milliarden Euro, ohne Gegenfinanzierung. Gleichzeitig erfüllen die Länder ihre eigene Investitionsverpflichtung nicht, denn die Investitionsförderquote sank von 8,9 Prozent (1991) auf 3,3 Prozent (2024). Eine Rückkehr auf das Niveau von 1991 würde 8,2 Milliarden Euro zusätzlich erfordern.

Quelle:
vdek.com

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