GKV-Spitzenverband beauftragt Dunkelfeldstudie zu Betrug im Gesundheitswesen

Der GKV-Spitzenverband beauftragt allein eine Dunkelfeldstudie zu Abrechnungsbetrug, deren Ergebnisse im April 2029 vorliegen sollen, während die Kassen Schäden im zweistelligen Milliardenbereich vermuten…

23. Oktober 2026
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Die Krankenkassen wollen das Ausmaß des Betrugs im Gesundheitswesen selbst ermitteln, da der Bund nie eine Studie beauftragt hat. Veruntreute Beitragsgelder fehlen für die Versorgung.

Der GKV-Spitzenverband hat allein eine Dunkelfeldstudie beauftragt, nachdem Länderjustizminister und Vertreter der Kriminalpolizei den Bund vor Jahren dazu aufgefordert hatten.

Die Kassen halten einen Schaden im zweistelligen Milliardenbereich für möglich. Internationale Studien beziffern das Dunkelfeld auf fünf bis zehn Prozent der Leistungsausgaben. Übertragen auf Deutschland ergäben sich laut Verband bei Krankenkassenausgaben von mehr als 350 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Milliarden Euro. Dabei stützt er sich auf ein britisches Forscherteam.

Die Studie startete laut Verband Anfang Oktober und soll voraussichtlich im April 2029 umfassende Ergebnisse zum Ausmaß der Wirtschaftskriminalität liefern sowie Maßnahmen empfehlen. Geleitet wird sie von den Juristen Kai Bussmann (Universität Halle-Wittenberg) und Ralf Kölbel (München). Bislang werden dazu weder in der Kriminalstatistik noch in den GKV-Zahlen Daten erfasst.

Die Fehlverhaltensstellen der Kranken- und Pflegekassen bekämpfen seit über 20 Jahren Abrechnungsbetrug und weisen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe nach. Die Kassen verweisen auf eine deutlich höhere Schadensdunkelziffer, denn bekannt sei nur das Hellfeld. Zudem wollen sie Künstliche Intelligenz und andere technische Möglichkeiten stärker nutzen dürfen.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage mussten bundesweite Kassen bis Ende 2025 rund 400 Millionen Euro Wertberichtigungen wegen Fehlinvestitionen in Fonds zur Immobilienfinanzierung vornehmen, weitere 700 Millionen Euro umfassen die möglichen Fehlinvestitionen. Für regionale Kassen unter Landesaufsicht liegen keine Angaben vor. Das Sozialgesetzbuch verlangt, Mittel so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint.

Quelle:
kma-online.de

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