GKV-Spitzenverband ermittelt Prüfquote für Krankenhäuser auf falscher Grundlage

Entgegen seiner bisherigen Praxis

16. Dezember 2024
  • MD


hat der GKV-Spitzenverband die Anzahl der unbeanstandeten Schlussrechnungen auf der Grundlage der Ergebnisse der MD-Prüfungen und nicht auf der Grundlage der leistungsrechtlichen Erstentscheidung der Krankenkassen zu ermitteln…

Quelle:

medizinrecht-ra-mohr.de


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