GKV-Spitzenverband: Transformationsfonds für Krankenhäuser verfassungswidrig

Der GKV-Spitzenverband kritisiert den geplanten Transformationsfonds zur Finanzierung der Krankenhausreform als verfassungswidrig, da der Umbau der stationären Versorgung eine staatliche Aufgabe sei und nicht durch Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden dürfe.

14. Oktober 2024
  • Politik


Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform stößt beim GKV-Spitzenverband auf scharfe Kritik. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnet die Finanzierung des Fonds aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als verfassungswidrig. Der Fonds, der jährlich 2,5 Milliarden Euro über zehn Jahre bereitstellen soll, um den Umbau der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, müsse stattdessen aus Steuermitteln finanziert werden, da der Umbau der stationären Versorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Der GKV-Spitzenverband betont, dass die Belastung durch steigende GKV-Beiträge sozial ungerecht sei, da Gutverdiener nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze belastet würden, während Steuermittel eine gerechtere Umverteilung sicherstellen könnten…

Quelle:

apotheke-adhoc.de


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