GKV-Spitzenverband warnt: Abbau gesetzlicher Qualitätsvorgaben gefährdet Patientensicherheit

Verbindliche Qualitätsvorgaben zu Personal, Ausstattung und Abläufen sind laut GKV-Spitzenverband unverzichtbar und dürfen durch eine stärkere Ergebnisorientierung nicht ersetzt werden…

23. September 2026
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Der GKV-Spitzenverband spricht sich gegen eine einseitige Verlagerung der Qualitätssicherung auf Behandlungsergebnisse aus. Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis betont, dass Vorgaben an Personal, Erfahrung, technische Ausstattung und sichere Abläufe unverzichtbar für den Patientenschutz sind und nicht gestrichen werden dürfen.

Als konkretes Beispiel nennt der Verband die Qualitätssicherung beim erstmaligen Einsetzen und beim Wechsel von künstlichem Hüftgelenkersatz. Ein datengestütztes Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses identifizierte im vergangenen Jahr bei rund fünf Prozent der durchführenden Krankenhäuser relevante Defizite, darunter vermehrte Komplikationen und Todesfälle. Die betroffenen Häuser sind verpflichtet, Ursachen zu klären und Mängel zu beheben.

Zugleich verdeutlicht dieses Beispiel die Grenzen einer rein nachgelagerten Ergebnismessung, denn bei kleinen Fallzahlen ist eine statistisch belastbare Bewertung der Ergebnisqualität oft nicht möglich. Qualitätsanforderungen müssen deshalb bereits vor der Behandlung greifen.

Für die laufende Krankenhausreform sieht der GKV-Spitzenverband die Qualitätssicherungsverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument. Die Bundesländer erhalten damit die Grundlage, im Rahmen der leistungsgruppenbasierten Planung gezielt jene Häuser auszuwählen, die für einzelne Versorgungsbereiche am besten geeignet sind. Verbindliche Vorgaben zu Personal, Erfahrung, Ausstattung und Mindestmengen sollen Spezialisierung fördern und Gelegenheitsversorgung beenden.

Quelle:
gkv-spitzenverband.de

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