GKV: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Transformationsfonds
Ein Rechtsgutachten des GKV-Spitzenverbandes stellt die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Frage.
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Ein Rechtsgutachten des GKV-Spitzenverbandes stellt die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Frage.
Der GKV-Spitzenverband hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Transformationsfonds zur Krankenhausreform zu prüfen. Das Bundesgesundheitsministerium plant, den Fonds von 2026 bis 2035 zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds zu finanzieren, dem jährlich 2,5 Milliarden Euro entnommen werden sollen. Die andere Hälfte sollen die Länder aufbringen. Die Mittel sind für Bau- und Modernisierungsprojekte vorgesehen, die den Umbau der Krankenhauslandschaft ermöglichen sollen. Das Gutachten argumentiert, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie diese aus Steuermitteln und nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden sollten, da letztere streng zweckgebunden sind. Eine Finanzierung durch die GKV würde die grundrechtlich geschützte Belastungsgleichheit verletzen. Der GKV-Spitzenverband diskutiert derzeit mögliche Klagewege gegen diese Finanzierungspraxis, während das Bundesgesundheitsministerium an seinen Plänen festhält…
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