GLG vertritt Belange Brandenburgs bei der Krankenhausreform

Dr. Steffi Miroslau in Sonderarbeitsgruppe berufen

20. Februar 2025
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat Dr. Steffi Miroslau, Geschäftsführerin der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit, in eine neue Arbeitsgruppe als Vertreterin Brandenburgs berufen. Die Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um einen Ausschuss inhaltlich zu begleiten, der sich mit der Ausgestaltung der zukünftigen Versorgung nach der geplanten Krankenhausreform befassen wird.

Der Zeitplan ist straff gesetzt. Noch bis zum 31. März 2025 soll eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden, die den Grundpfeiler der neuen Krankenhausreform nach dem kürzlich verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bilden wird. Kurz gesagt geht es darum, alle Krankenhausleistungen in 65 sogenannte Leistungsgruppen zu unterteilen. Zusätzlich sollen für diese einzelne Gruppen gesonderte Qualitätskriterien festgelegt werden inklusive Mindestanforderungen, die Häuser und Kliniken für Strukturen und Prozesse erbringen müssen. Von Krankenhausbetreibern wird diese Rechtsverordnung bereits sehnlichst erwartet. Sie ist wichtig, dass Träger endlich verlässliche Informationen erhalten, um bestehende Strukturen eventuell nachzubessern oder Leistungsgruppen durch Investitionen erschließen können. Die Zuweisung der Leistungsgruppen wird in Zukunft von den jeweils zuständigen Landesbehörden entschieden…

Quelle:

glg-gesundheit.de


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